Bestellerprinzip: Unterstützung der Makler

Vermietung
06.07.2023

 
Bei einer Hybrid-Veranstaltung des Fachverbands und des ÖVI am 7. Juni 2023 ging es um ein Update der Formulare sowie um weitere praktische Hilfsmittel und Tools für die Immobilienmakler.

drei Leporello-Folder
Die neuen Folder sind zum Weitergeben an Vermieter und Wohnungssuchende gedacht.

Seit Kurzem stehen die neuen Maklerformulare anlässlich der Einführung des Erstauftraggeberprinzips am 1. Juli 2023 – die OIZ berichtete mehrfach – als ausfüllbare PDF zur Verfügung. Auf der Website des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhände www.wkimmo.at unter „Maklerformulare“ können Mitglieder sie herunterladen. Die Übersetzung ins Englische und Italienische ist geplant.

Die Formulare sind schreibgeschützt. Nur bestimmte Bereiche können in Zukunft dann wieder als Formularfeld ausgefüllt werden. Das ist bewusst so gestaltet, weil sie vom Fachverband als Geschäftsbedingungen gemäß § 10 Immobilienmaklerverordnung (IMV) 1996 empfohlen sind und der Inhalt daher nicht verändert werden darf.

Hilfreiche digitale Tools

Die Formulare wurden bei einer hybriden Erstauftraggeberprinzip-Veranstaltung am 7. Juni 2023 in der Wirtschaftskammer Wien (siehe Kasten) erneut thematisiert. Primär ging es in dem Rahmen jedoch um die Unterstützung der Makler aufgrund der neuen Gesetzlage durch digitale Tools. Es wurden Unternehmen vor den Vorhang geholt, die entsprechende innovative Produkte vorstellten.

Die Tools beziehungsweise Unternehmen gliederten sich in die Blöcke „Best Practice“, „Maklersoftware“, „Digitale Lösungen – Vermarktung“ und last but not least „Prozesslösungen“. Im ersten Block ging es unter anderem mit rent control um die erste digitale Mietverwaltung Österreichs, im zweiten nebst weiteren um die Software von EDI-Real. Bei „Digitale Lösungen – Vermarktung“ wurden beispielsweise der digitale Avatar von PropXX sowie das Mietersuch-Tool von BestMatch vorgestellt. Der letzte Block „Prozesslösungen“ behandelte etwa die Plattform ImmoMarktAnalyse und das smarte Zutrittssystem Nuki, das die Abwicklung von Wohnungsbesichtigungen erleichtert.

auf einen Mietvertrag gerichtete Lupe
Seit 1. Juli 2023 gilt bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in Österreich das Erstauftraggeberprinzip.

PropTech Reports zum kostenlosen Download

Etliche der erwähnten Tools beziehungsweise Unternehmen sind übrigens inhaltlicher Teil eines der fünf PropTech Reports, die der Fachverband mittlerweile veröffentlicht hat. Zu finden sind sie auf der Fachverbandswebsite www.wkimmo.at unter „Publikationen/Leporello“.

Ebenfalls auf www.wkimmo.at unter „Publikationen/Leporello“ stehen seit Kurzem drei bei der Veranstaltung am 7. Juni 2023 präsentierte Informationsfolder zum Bestellerprinzip zum Download bereit: „Erstauftraggeberprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen – Informationen für Wohnungssuchende“, „Kostenpflichtige Dienstleistungen von Immobilienmakler:innen bei der Vermittlung von Mietwohnungen – Informationen für Wohnungssuchende“ und „Dienstleistungen von Immobilienmakler:innen bei der Wohnungsvermietung – Informationen für Vermieter:innen“. Die Folder können auch beim Fachverband kostenlos in Print bestellt werden. Sie sind dazu gedacht, sie an Vermieter und potenzielle Mieter weiterzureichen.

Formulare, Formulare

Zurück zu den eingangs erwähnten Formularen. Zu den relevantesten: Mit dem Erstauftraggeberprinzip wird bekanntlich eine Vermittlungsprovision mit einem Wohnungsmieter nur mehr in besonderen Ausnahmefällen zulässig sein. Die Beauftragung durch den Vermieter oder dessen Vertreter wird den Regelfall darstellen. Der beauftragte Makler wird daher nicht mehr als Doppelmakler agieren können, sondern einseitig die Interessen des Vermieters vertreten. Um nicht eine vertragliche Haftung einzugehen, wird wie vorsorglich auf die einseitige Beauftragung hinzuweisen sein. Das neue „Informationsblatt zur Vermittlung von Wohnungsmietverträgen“soll diese Erklärung gegenüber dem nicht provisionspflichtigen Mietinteressenten standardmäßig abdecken.

Neu ist auch das dem Bestellerprinzip entsprechende Formular „Suchauftrag für eine Mietwohnung“. Wenn nicht anders vereinbart, kann hier der Makler auch als Doppelmakler in der Folge mit dem Vermieter eine Provision vereinbaren. Der Suchauftrag ist als schlichter Maklervertrag unbefristet und jederzeit ohne Angaben von Gründen kündbar. Sollte im Einzelfall von den Vertragsparteien eine Exklusivbeauftragung gewünscht sein, steht alternativ ein Textbaustein für einen befristeten Suchauftrag (Alleinvermittlungsauftrag) zur Verfügung, wobei die Fristen des KSchG von drei Monaten für Bestandsverträge zu beachten sein werden.

Jetzt: Marktplatz testen

Darüber hinaus wurden bei der Veranstaltung am 7. Juni 2023 einmal mehr die Möglichkeiten des Marktplatzes samt seiner stufenweisen Vermarktung erklärt. Eine Anmeldung jetzt bietet sich an, auch weil es möglich ist, die Plattform in einer Testphase bis 31. Dezember 2023 kostenlos zu nutzen.

Veranstaltungen online in der Nachlese

Die Veranstaltung vom 7. Juni 2023 kann unter www.immowebinare.at/archive nachträglich verfolgt werden. Unter dem Link befindet sich auch das Webinar „Bestellerprinzip-Update“ vom 3. Mai 2023, bei dem Experten des Fachverbands und des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) unter anderem das Thema Konsumentenschutz erläuterten.