Entwicklung in die richtige Richtung

Bauordnung
09.04.2018

 
Die Novelle zur Wiener Bauordnung sieht unter anderem eine Vereinfachung bei kleineren Bauvorhaben, die Mobilisierung von Bauland und eine Aufweichung des Parkplatzangebots vor. Läuft alles nach Plan, wird die neue Wiener Bauordnung am 25. Oktober 2018 beschlossen.
OIZ Fallback image
OIZ Fallback image

Weißer Rauch. Seit 6. April 2018 liegt der Entwurf der Novelle 2018 zur Bauordnung für Wien vor. Sie umfasst ein Bündel von Maßnahmen und Neuerungen, die zum leistbaren und umweltfreundlichen Wohnen, aber auch zum verbesserten Schutz historischer Gebäude beitragen sollen.

Die wesentlichen Eckpunkte der Novelle

Primär geht es um die Vereinfachung, Beschleunigung sowie Kostenreduktion bei Verfahren in der Bundeshauptstadt. Konkret soll es künftig ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Bauführungen geben. Das betrifft Vorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie Vorhaben der Bauklasse I – also bei einer bebauten Fläche von maximal 150 Quadratmetern. Stichwort Einfamilienhäuser. Hier ist die Bestätigung eines Ziviltechnikers nicht mehr notwendig, da die bautechnische Komplexität in dieser Größenordnung gering ist. Außerdem entfällt künftig die mündliche Bauverhandlung, wenn die Nachbarn innerhalb der gesetzten Frist trotz nachweislicher Information durch die Behörde keine zulässigen Einwendungen erhoben haben. Oder aber wenn die Nachbarn der Bauführung auf den Bauplänen oder unter Bezugnahme auf diese ausdrücklich zugestimmt haben. Eine weitere Vereinfachung stellt die Tatsache dar, dass künftig eine bloße Anzeigepflicht reicht, wenn die Änderung der äußeren Gestaltung eines Gebäudes lediglich unwesentlich ist. Bisher galt dies nur, wenn keinerlei Änderung der äußeren Gestaltung erfolgte. Ansonsten war eine Bewilligung erforderlich.

Weiters sieht die Novelle Erleichterungen bei der umstrittenen Stellplatzverpflichtung vor. So soll die Verpflichtung entfallen, sofern dies sachlich begründet wird. Ein Abstellplatz pro 100 Quadratmeter muss jedoch vorhanden sein. Darüber hinaus soll bei Zu- oder Umbauten sowie bei Änderungen der Raumwidmung die Berechnung der Stellplatzverpflichtung so erfolgen, dass keine Schlechterstellung zu der Regelung vor der Novelle 2014 (Gegenrechnung von zusammengelegten Wohnungen und neu geschaffenen Wohnungen) besteht.

Der Entwurf strebt außerdem die schnellere Mobilisierung von Bauland an. Zu diesem Zweck soll der Antrag auf Baulandumlegung bereits zulässig sein, wenn das Plandokument (Widmung „Bauland“) durch öffentliche Auflage kundgemacht wurde. Und es findet eine sogenannte Baulandumlegung statt: Nicht nur Verkehrsflächen, sondern etwa auch Wiesenstreifen sind der Gemeinde gegen Entschädigung zuzuweisen. Die Zuteilung der Entschädigungsfläche soll sich künftig nicht nach den Flächenausmaßen, sondern nach der wertmäßigen Beteiligung richten.

Wider Airbnb

Es soll klargestellt werden, dass eine kurzfristige gewerbliche Nutzung für Beherbergungszwecke „üblicherweise“ nicht in Wohnungen stattfindet und daher mit der Widmung „Wohnung“ nicht im Einklang steht.

Weitere Ziele der Novelle sind – schlagwortartig – ein deutlich verbesserter Schutz für Gebäude mit Baujahr vor 1945, eine Vereinfachung des Planungsverfahrens, ein optimierter Klima- und Umweltschutz, eine Energieraumplanung sowie eine Begrenzung des großflächigen Einzelhandels.

Wiens Wirtschaftskammer-Präsident Walter Ruck findet an etlichen der präsentierten Eckpunkte der Novelle Gefallen. Bei einigen Vorhaben jedoch ortet er Präzisierungsbedarf. „Wir setzen uns seit Jahren für die Entbürokratisierung der Stadt in vielen Bereichen ein, weil sie ein Kostentreiber ist. Dass unsere Forderung gehört wird, sieht man jetzt bei der Bauordnungs-Novelle“, so Ruck. Konkret begrüßt er die geplanten vereinfachten Verfahren für kleine Bauvorhaben, die den betroffenen Unternehmen künftig mehrere Wochen Arbeitszeit und einige tausend Euro ersparen werden. Auch die schnellere Mobilisierung von Bauland sieht Ruck positiv. Ein wichtiger Schritt sei auch das geplante Verbot von kurzfristigen Vermietungen von Wohnungen zu Beherbergungszwecken, das dazu beitragen wird, dass für Vermietungsplattformen wie Airbnb dieselben Regeln gelten wie für alle anderen Tourismusbetriebe.

Der zeitliche Fahrplan

Die Novelle zur Wiener Bauordnung geht nun in die interne Begutachtung. Damit startet der Gesetzgebungsprozess. Nach dieser vierwöchigen Begutachtung und einer Überarbeitung folgt der externe Begutachtungsprozess. Im Anschluss daran wird sie voraussichtlich am 18. September 2018 der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Behandlung im Wohnbauausschuss muss die Novelle noch vom Landtag – voraussichtlich am 25. Oktober – beschlossen werden. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird somit voraussichtlich zum Jahreswechsel erfolgen.