Vorbeugende Maßnahmen sind gefordert
Aktiver Brandschutz in Wohnimmobilien ist laut heimischen Experten ausbaubar. Dabei sind es oftmals nur wenige Maßnahmen mit geringem Aufwand, die für ein Mehr an Sicherheit sorgen könnten.

In Österreich brennt es jährlich rund 25.000-mal. Auf Basis der gemeldeten Versicherungsfälle ergibt sich daraus im Mittel ein wirtschaftlicher Gesamtschaden von 260 Millionen Euro pro Jahr. Dabei wird die Gefahr von Bränden wird meist so lange unterschätzt, bis es eines Tages zum Unglück kommt. Personenschäden sind die schlimmste Folge. Gehörigen Nachholbedarf orten heimische Experten vor allem bei Wohnimmobilien. „In den seltensten Fällen werden regelmäßige Brandschutzbegehungen vorgenommen, obwohl die Mehrheit der Brände dort stattfinden. Ein Brandschutzbeauftragter ist in Wohnhausanlagen nur in ganz seltenen Ausnahmen zu finden“, weiß Franz Kulicek vom gleichnamigen Unternehmen Franz Kulicek Brandschutzmanagement und Mechatronik. Der Experte führt weiter aus: „Nach eigenen Untersuchungen in mehr als 300 Wohnhausanlagen in Wien, Niederösterreich und Burgenland hat sich gezeigt: In zirka 60 Prozent aller Wohnhausanlagen sind brandschutztechnische Mängel zu verzeichnen, in 30 Prozent sogar schwere Mängel. Leere Feuerlöscher und defekte Trockensteigleitungen sind ebenso zu finden wie volle Benzinkanisterlager in der Garage. Manche Garagenplätze scheinen oft als Sperrmülllager zu dienen“, so Kulicek.
Dabei wären derartige Risiken einfach zu vermeiden. So kann beispielsweise ein von der Hausverwaltung bestellter interner oder externer Brandschutzbeauftragter mit nur geringem Zeitaufwand für einiges mehr an Sicherheit sorgen. Vor allem bei der Qualifizierung von Mitarbeitern sind die Hürden äußerst gering. „Wir haben vor zehn Jahren eine Studie darüber gemacht. Es ist es vollkommen egal, ob ich einen Elektriker oder Hochschulprofessor zum Brandschutzbeauftragten ernenne. Das funktioniert durch die Bank“, weiß Alfred Pölzl, Fachexperte der ÖQA-Zertifizierungs-GmbH (Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität). Für nur wenige hundert Euro ist man dabei. „Die Ausbildung ist vorgegeben. Es gibt österreichweit eine einheitliche Ausbildungsrichtlinie, was ein Brandschutzbeauftragter können muss. Das ist eine insgesamt dreitägige Ausbildung. Damit ist der Brandschutzbeauftragte voll in der Lage, den Brandschutz eines Objekts in Form der Eigenkontrolle zu überprüfen“, so Pölzl weiter.
Aber worauf hat ein Brandschutzbeauftragter in der Regel zu achten? „Wenn es bei größeren Wohnhäusern Brandabschnitte in Form von Stiegenhäusern gibt, dann sind es dort die Türen zu den Stiegenhäusern, sogenannte Rauchschutztüren. Es ist die Tür zum Keller, also die Trennung des Kellers vom restlichen Objekt. Und es sind generell die Abschottungen im Kellergeschoß. Bei den Wohnungen stellen diese meist selbst eine Sicherheitszelle dar, wobei man bei neueren Objekten oftmals dazu übergeht, Feuerschutztüren einzubauen“, weiß Pölzl. Der Grund, dass vor allem Brandschutztüren und Steigleitungen auf Dichtheit zu überprüfen sind, liegt naturgemäß bei der Rauchentwicklung im Brandfall. Der Brandfall selbst wird meistens so eingeschätzt, dass die Flamme selbst die Gefahr ist. Das ist nicht der Fall. Die große Gefahr im Brandfall stellt der Rauch dar. Statistiken zeigen, dass bei letal ausgehenden Brandunfällen zwischen 80 bis 85 Prozent Rauchtote sind. Eine Zahl, die bei entsprechenden Überprüfungen und Gegenmaßnahmen einfach nach unten zu korrigieren wären. Heimische Brandschutzexperten empfehlen naturgemäß auch die regelmäßige Überprüfung von Feuerlöschern und die zusätzlich Installation von Brandmeldern in Wohnräumen.