Verwertung des Forstgutes Aflenz
Die Pensionsversicherungsanstalt beabsichtigt die Verwertung des Forstgutes Aflenz im Bundesland Steiermark durch Verpachtung. Das Forstgut hat ca. 5.800 Hektar mit Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, wobei Wasserrechte ausdrücklich ausgenommen sind.

Pächter werden in einem offenen Bietverfahren gesucht. Der weitere Ablauf wird in den Angebotsunterlagen festgelegt.
Die Angebotsunterlagen können zwischen 15.07.2016 und 15.09.2016 an Werktagen (ausgenommen samstags) von 11:00 bis 16:00 Uhr in der Rechtsanwaltskanzlei Ankershofen Goëss Hinteregger, Plankengasse 7 / Stiege 1 / 3. Stock, 1010 Wien, abgeholt werden und stehen im genannten Zeitraum passwortgeschützt auch im Internet bereit. In den Angebotsunterlagen erfolgt u.a. die nähere Beschreibung des Verwertungsobjektes samt den mit der Pachtung verbundenen Rechten und Pflichten.
Weitere Informationen, wie z.B. der verbindliche Mindestpachtzins, werden im Laufe der KW 24 d.J. 2016 unter www.pensionsversicherung.at zur Verfügung gestellt. Diese Informationen werden laufend aktualisiert.
Vor Bereitstellung der Angebotsunterlagen können ausschließlich schriftliche Anfragen im Zusammenhang mit den Voraussetzungen des Erhalts der Angebotsunterlagen, gerichtet an office@agh-law.at oder per Telefax an +43 1 512 97 72 – 40, beantwortet werden.
Die Angebotsunterlagen können zum Preis von € 5.000,- zuzüglich 20% USt. durch entsprechendes schriftliches Ersuchen bis zum 30.06.2016, 12:00 Uhr einlangend, per eingeschriebenem Brief an Rechtsanwaltskanzlei Ankershofen Goëss Hinteregger, 1010 Wien, Plankengasse 7, oder per Telefax an +43 1 512 97 72 – 40, jeweils zuhanden Herrn RA Alexander Hinteregger, bezogen werden.
Dem Ersuchen sind für jeden Interessenten folgende Nachweise, Erklärungen und Informationen beizulegen:
- Nachweis der Überweisung des Betrages von € 5.000,- zuzüglich USt. auf das Konto IBAN: AT45 1952 0018 0001 4431, Bankhaus Krentschker & Co. AG Austria, BIC: KRECAT2G; Verwendungszweck: jeweiliger Name des Interessenten samt Beisatz „Verwertung Forstgut Aflenz“.
- Genaue Darlegung, welche Personen die Angebotsunterlagen jeweils anfordern sowie bei Auftreten im Interesse Dritter detaillierte Darlegung, für welche namentlich zu nennenden Personen diese Unterlagen angefordert werden. Bei Unternehmen sind die Eigentumsverhältnisse offenzulegen.
- Bekanntgabe der vollständigen Kontaktdaten (Postanschrift, Email-Adresse, Telefax- und Telefonnummer) der namhaft zu machenden zuständigen Kontaktperson des Interessenten.
- Bestätigung darüber, dass über den Interessenten kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kein Insolvenzverfahren bevorsteht und auch keines abgeschlossen oder mangels Vermögens nicht eröffnet worden ist.
- Vorlage eines aktuellen Firmenbuchauszuges (oder Auszuges aus einem dem österreichischen Firmenbuch gleichwertigen Register) des Interessenten bzw. entsprechende Unterlagen zum zweifelsfreien Nachweis der Identität von Interessenten, die im Firmenbuch oder gleichwertigen Registern nicht registriert sind.
- Verpflichtungserklärung desjenigen, der die Unterlagen anfordert, sie nur den von ihm im Ersuchen namentlich genannten Interessenten zugänglich zu machen.
- Verpflichtungserklärung des Interessenten, im Falle der Angebotseinreichung ein Vadium in Form einer unbedingten, abstrakten und unwiderruflichen Bankgarantie einer Bank mit Sitz im EWR und einem langfristigen Rating von mindestens BBB/Baa2 über den Betrag von € 65.000,- vorzulegen.
- Verpflichtungserklärung des Interessenten, im Falle des Vertragsabschlusses mit ihm, eine unbedingte, abstrakte und unwiderrufliche Bankgarantie einer Bank mit Sitz im EWR und einem langfristigen Rating von mindestens BBB/Baa2 über die Höhe des gemäß den Angebotsunterlagen kapitalisierten angebotenen Pachtzinses vorzulegen, wobei von einer Kapitalisierung auf 25 Jahre auszugehen ist.
- Bonitätserklärung einer Bank mit Sitz im EWR und einem langfristigen Rating von mindestens BBB/Baa2, die auch ausdrücklich bestätigt, dass die Bonität des Interessenten die Abgabe der geforderten Bankgarantien nach derzeitigem Stand zulassen wird.
Das schriftliche Ersuchen sowie sämtliche anzuschließende Nachweise, Erklärungen und Informationen sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung fristgerecht zu übermitteln.