Salzburg, deine Leerstandsabgabe
Die Leerstandsabgabe geht um in Österreich. Fast zeitgleich Anfang Juli beschlossen die Landtage von Salzburg und Tirol die entsprechenden Paragraphen. In Salzburg-Stadt und -Land können die Stadt beziehungsweise die Gemeinden für Wohnungen sowie für Häuser, die mindestens die Hälfte eines Jahres nicht bewohnt sind, die Abgabe einheben. Bei Einheiten bis 40 Quadratmeter Nutzfläche darf sie per anno höchstens 400 Euro betragen; bei Neubau 800 Euro. Danach wird alle 30 Quadratmeter eine Stufe eingezogen, wobei sich mit jedem Schritt das Limit um 300 Euro – bei Neubau jeweils um 600 Euro – erhöht. Das ergibt für die oberste Stufe, also Einheiten mit mehr als 220 Quadratmetern Nutzfläche, 2.500 Euro jährlich als Maximum. Beim Neubau sind es 5.000 Euro. Wohnungen gelten bis zu einem Alter von fünf Jahren als Neubau. Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Neun Ausnahmen und harte Strafen
Die Liste der Ausnahmen umfasst neun Punkte. So bleiben etwa Vorsorgewohnungen für bis 40-jährige Kinder abgabenfrei, ebenso baufällige Wohnungen oder solche in Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal drei Wohnungen, bei denen die Grundeigentümer in einer davon ihren Hauptwohnsitz haben. Weiters Einheiten, die wegen notwendiger Pflege oder Betreuung nicht mehr als Wohnsitz verwendet werden oder Wohnungen, die trotz Bemühungen nicht zum ortsüblichen Mietzins vermietet werden können.
Die Leerstandsabgabe ist Sache der Gemeinden, die sich bei der Festsetzung der Höhe am Verkehrswert der Liegenschaften orientieren müssen. Das heißt, die Abgabe kann je nach Lage variieren. Sie wird nicht automatisch von der Kommune vorgeschrieben, sondern die Eigentümer müssen den Leerstand von sich aus der Gemeinde melden, die die Abgabe nach den Wochen des Leerstandes berechnet.
Wie schätzt ein lokaler Experte das neue Gesetz ein? Roman Oberndorfer, Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in Salzburg, antwortet: „Ich bin der Meinung, dass die Leerstandsabgabe nicht das bewirken wird, was die Politik bezweckt, nämlich Wohnraum zu schaffen. Schließlich sind die Gelder nicht zweckgebunden.“ Darüber hinaus führt Oberndorfer ins Feld, dass die Höhe der Abgabe nicht schmerzt. Wer bisher schon über eine leerstehende Wohnung verfügte, werde diesen Betrag in Kauf nehmen. „Die Höhe der Strafen schmerzt hingegen sehr wohl, weshalb die Eigentümer Leerstände den Gemeinden melden werden“, so Oberndorfer abschließend.