Gut betreut durch den Winter

Facility Management
02.10.2024

Von: Redaktion OIZ
Die Beauftragung eines privaten Winterdienstes erleichtert es Liegenschaftseigentümern, ihre Gehsteige vor der Immobilie entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen stets schnee- und glatteisfrei zu halten.

Warnschild "Vorsicht Dachlawine"
Stichwort Dachlawinen: Warnhinweise aufzustellen, stellt lediglich eine Sofortmaßnahme dar, ersetzt aber nicht die Behebung der Gefahrenquelle.

In einigen höheren Regionen Österreich stellte sich in den letzten Wochen der Winter bereits vorübergehend ein. Ein Vorgeschmack auf Wetterverhältnisse, wie wir sie vielleicht schon bald landesweit erleben werden. Der letztjährige schneereiche Dezember zeigte eindrücklich, wie facettenreich und manchmal auch extrem der Winter selbst in der Stadt Wien Einzug halten kann: Bis zu einem halben Meter Schnee in Hügellagen, Verwehungen in exponierten Windlagen und Blitzeis bei Eisregen. Es ist daher ratsam, sich als Immobilienbesitzer frühzeitig Gedanken über den Winterdienst zu machen. Grundsätzlich sind professionelle Anbieter ab dem 1. November im Einsatz.

„Je rechtzeitiger, desto besser – zumindest im Herbst sollte die Beauftragung erfolgen, damit das Service optimal eingeplant werden kann“, sagt Patrick Korneisel, Bereichsleitung Winterservice bei Attensam. Natürlich sei man bemüht, auch kurzfristige Anfragen zu bedienen: „Das hängt dann von der aktuellen Ressourcenauslastung ab.“ Wenngleich sich viele Hausbesitzer der gesetzlichen Bestimmungen im Winterdienst und der damit verbundenen Haftungsfrage bewusst sind, gebe es auch immer einige, die deren Wichtigkeit unterschätzen, erzählt Korneisel. Auch ist man nicht von der Räumung und Streuung entbunden, wenn es keinen Gehsteig gibt oder der Gehsteig durch den städtischen Winterdienst mitgeräumt wird. Im Rahmen von Pauschalpaketen, wie sie professionelle Anbieter wie Attensam oder Dimmi unterbreiten, ist jedenfalls für eine sichere Erfüllung der winterlichen Pflichten die ganze Saison hindurch gesorgt.

Hilfreiches Gütesiegel

Sich als Eigentümer eines Mehrparteienwohnhauses selbst um den Winterdienst zu kümmern, birgt Risiken. Die Gehsteige vor dem Haus und Gehwege auf der Liegenschaft müssen stets geräumt und eisfrei sein; egal, wie widrig das Wetter ist. Zudem ist auf die Gefahr von Dachlawinen zu achten. Schneewechten und Eisbildungen müssen von den an der Straße gelegenen Dächern entfernt werden. Warnhinweise aufzustellen, oder Latten an die Hauswand zu lehnen, stellt lediglich eine Sofortmaßnahme dar, ersetzt aber nicht die Entfernung. „Grundsätzlich muss immer geräumt werden. Ausnahmeregeln gibt es nur bei Extremwetterlagen und höherer Gewalt“, betont Korneisel, der ergänzt: „Es gibt bei Attensam auch Winterdienstpakete, die Sichtkontrollen der Dächer sowie die Aufstellung von Warnschildern oder -stangen beinhalten.“ Die Wetterlage einzuschätzen und stets unter Beobachtung zu halten, ist ein Stressfaktor, den professionelle Anbieter übernehmen. Der private Winterdienst kommt immer dann zum Einsatz, wenn es erforderlich ist: bei Minusgraden, bei Schneefall, zu jeder Tages- und Nachtzeit und so lange, bis alle Hauseinfahrten und Gehsteige geräumt sind, auch am Wochenende. „Dank der Zusammenarbeit mit diversen Wetterdiensten und unseren erfahrenen Experten können wir valide Prognosen erstellen und im Bedarfsfall schnell reagieren. Je nach aktueller Wetterlage wird mehrmals täglich geräumt und gestreut“, so Korneisel. Ein weiterer Vorteil neben dem ersparten Zeit- und Kraftaufwand: Die Haftung bei Unfällen am Gehsteig aufgrund von Schnee oder Glatteis übernimmt der Winterdienst, der vom Hausbesitzer für die betroffene Fläche beauftragt wurde.

Mann in schwarzem Anzug
Patrick Korneisel, Bereichsleitung Winterservice bei Attensam: „Zumindest im Herbst sollte die Beauftragung erfolgen, damit das Service optimal eingeplant werden kann.“

Damit Kunden leichter eine Entscheidung treffen können, welcher Betrieb für ihre Anforderungen der richtige ist, rief die Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer Wien letztes Jahr das Gütesiegel Winterdienst ins Leben. Bei Unternehmen mit besagtem Gütesiegel können sich Kunden sicher sein, dass sie mit zertifizierten Unternehmen zusammenarbeiten und im Schadensfall richtig versichert sind, betont man bei der Fachgruppe. Mit dem Gütesiegel Winterdienst in Gold ausgezeichnet wurde 2023 unter anderem Dimmi.

Städte klären auf

Zur Aufklärung in Sachen Winterdienst sind auch die Städte selbst aktiv. So erstellte etwa Salzburg letzten Winter einen eigenen Folder für Hauseigentümer und Hausverwalter. Auch deshalb, um über das in der Stadt grundsätzlich geltende Verbot der Streuung von Salz oder anderen Auftaumitteln aus Gründen des Umweltschutzes hinzuweisen. In Wien wiederum ist das Streuen von natrium- oder halogenidhaltigen Auftaumitteln auf öffentlichen Gehsteigen im Abstand von zehn Metern zu Baumscheiben oder Grünflächen verboten. Viele Gemeinden setzten daher schon seit Langem auf den Einsatz von Sole, also in Wasser gelöstem Salz. Laut Eco Tech, Hersteller von Maschinen für den kommunalen Einsatz, wird dadurch um 75 Prozent weniger Salz als bei Trockensalzstreuung benötigt, bei wesentlich geringerer Umweltbelastung und sofortiger und langer Wirkungsdauer. Hausbesitzern ist anzuraten, sich über die erlaubten Streumittel vor Winterbeginn zu erkundigen, sofern kein professioneller Winterdienst beauftragt wurde. „Umweltschonende Auftaumittel wie Kaliumcarbonat werden bei uns schon seit Jahren eingesetzt“, betont Korneisel, der hinzufügt: „Nachhaltigkeit hielt auch im Winterdienst Einzug, bei Attensam zum Beispiel durch Maßnahmen wie sparsamen Ressourceneinsatz und GPS-Routenoptimierung, die durch digitale Tools ermöglicht werden.“

Und zu guter Letzt nicht zu vergessen: Ist die Streu-Saison vorbei, hat jeder Hausbesitzer für die Entfernung von aufgebrachtem Splitt zu sorgen; jedoch nicht durch Kehrung auf die Straße oder in den Kanal. Bei den Attensam-Pakten ist diese Dienstleitung fixer Bestandteil, nach Wunsch können vom Unternehmen zusätzliche Einkehrungen während des Winters durchgeführt werden.