Eine Frage der Versicherung

13.05.2016

Versichert ist nicht gleich versichert. Insbesondere Hausverwaltern wird bezüglich der ­Gebäudeversicherung vor allem Know-how und viel Zeit abverlangt.

In den Betriebskostenabrechnungen von Miet- oder Eigentumswohnungen sind sie ein fixer Bestandteil: die Kosten für die Gebäudeversicherung. Dass eine Gebäudeversicherung Sinn macht, wissen viele Hausverwaltungen und Eigentümer aus der alltäglichen Praxis. Eine gesetzlich normierte Versicherungspflicht im Sinne der Kraftfahrzeughaftpflicht besteht grundsätzlich nicht, hingegen ist der Versicherungsschutz von Liegenschaften von der Sorgfaltspflicht des Verwalters sehr wohl umfasst.

Das Mietrechtsgesetz (§ 21 Abs. 1) normiert lediglich, welche Versicherungskosten als Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt werden darf: „Bei der Gebäudeversicherung unterscheiden wir fünf Sparten: Haftpflicht, Leitungswasser, Feuer, Glasbruch und Sturm. Die Kosten für die Haftpflicht-, Leitungswasser- und Feuerversicherung muss jeder Mieter in der Betriebskostenabrechnung bezahlen, sofern diese angemessen sind“, weiß Karl Wiesflecker, Hausverwalter und stellvertretender Obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Fachgruppe Wien. Die Versicherungskosten gegen Glasbruch am allgemeinen Teil des Hauses oder gegen Sturmschäden hingegen nur, wenn die Mehrheit der Hauptmieter mit dem Versicherungsvertrag einverstanden ist. 

Aber wer entscheidet, welche Versicherung nun tatsächlich abgeschlossen wird? „Im Rahmen der ordentlichen Verwaltung kümmert sich in der Regel der Hausverwalter um die Gebäudeversicherung. Das heißt: Wir als sorgsame Sachverständige müssen uns intensiv mit dem Thema auseinandersetzen“, so Wiesflecker. Das ist mitunter eine durchaus zeitaufwendige Angelegenheit.

Denn obwohl zahlreiche Versicherer maßgeschneiderte Produkte für Hausverwaltungen paketweise anbieten, ist auf der Suche nach dem richtigen Preis-/Leistungsverhältnis oder der Ermittlung von angemessenen Deckungssummen durchaus Sachverstand gefragt. Noch arbeitsintensiver wird die Angelegenheit im Schadensfall. Neben dem zeitlichen Aufwand für die Schadensbegutachtung sorgt oftmals die Schadensbehebung oder wenn notwendig die Neuerrichtung für heftige Diskussionen. Da Versicherungsverträge zumeist zeitlich begrenzt sind und sich der Versicherungsmarkt mitunter dynamisch verhalten kann, lohnt es sich mitunter, eine komplette Neuausschreibung durchzuführen.

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