Gut gewappnet
In Deutschland mussten sich die Makler bereits anno 2015 mit dem – seit damals dort geltenden – Bestellerprinzip beschäftigen. Ergo auch die Anbieter von Makler-Software, wie etwa onOffice: „Wir haben unsere Software onOffice enterprise auf die damals neuen Bedürfnisse des Immobilienmaklers geprüft. Daher können wir klar sagen, dass onOffice enterprise auch für die Änderungen in Österreich bereits die größtmögliche Unterstützung bietet“, sagt CEO Stefan Mantl. Er sieht das Bestellerprinzip als „Chance für Immobilienmakler, den potenziellen Auftraggebern wie Vermietern und Mietern zu zeigen, weshalb sie trotz Einführung des Bestellerprinzips nicht auf das Expertenwissen von Maklern verzichten sollten.“
Innerhalb der onOffice-Software böten sich zahlreiche Möglichkeiten, Einkaufs- und Suchauftragsargumente zu liefern – wie das kostenlose onOffice MLS. „Das ist ein kostenloser virtueller Marktplatz, über den onOffice-Anwender mittels Gemeinschaftsgeschäften noch schneller und effektiver Abschlüsse erzielen können“, erklärt Mantl. So habe der Makler die Möglichkeit, im Verbund vernetzt zu makeln, Objekte im Austausch anzubieten und gemeinsam Geschäfte zu tätigen. Der Makler könne so in kürzester Zeit neue Kundenkreise erschließen und seine Kunden davon überzeugen, dass es sich weiterhin lohne, aufgrund der viel größeren Objektauswahl Immobilienmakler zu engagieren. Dieses starke Argument stelle nur eines von vielen Lösungsmöglichkeiten für das Bestellerprinzip dar. „Des Weiteren“, so Mantl, „lässt sich mit Tools wie dem Prozessmanager oder dem Einsatz von künstlicher Intelligenz zum Beispiel für Texte wichtige Arbeitszeit einsparen, die für die Kundenbindung genutzt werden kann.“ Und: „Makler sollten sich auf die Änderungen vorbereiten. Unserer Ansicht nach gelingt dies mit dem weiteren Ausbau von Kompetenz und Qualität.“ onOffice unterstütze auch gerne bei der passenden Außendarstellung und Marketingaktivitäten.
Stichwort Kooperationsgeschäfte
Auch Stefan Kalt, Geschäftsführer von Justimmo, bekräftigt, man werde die Kunden mit Inkrafttreten des Erstauftraggeberprinzips umfassend unterstützen. Als Basis werden die Formulare von WKO und ÖVI, das Informationsblatt für Mieter, die aktualisierten Nebenkosten Miete und der Suchauftrag, in Justimmo bereitgestellt. Wird einem Interessenten zukünftig eine Immobilie angeboten, werden automatisch die korrekten Unterlagen übermittelt. Des Weiteren wird ein Mieternachweis umgesetzt, der alle relevanten Daten zu dem Vermittlungs- und Suchauftrag enthält und so die Makler unterstützt, die Nachweispflichten zu erfüllen. Das Serviceportal, das Anfang Mai für alle Justimmo-Kunden ausgerollt wurde, bietet bereits jetzt allen Interessenten die Möglichkeit, Suchagenten selbstständig anzulegen und zu verwalten. Dieser Service wird für das Erstauftraggeberprinzip um Suchaufträge erweitert.
„Um Interessenten einen entsprechenden Mehrwert bieten zu können, dieses Angebot zu nutzen, arbeiten wir aktuell auch an der Umsetzung der stufenweisen Vermarktung“, so Stefan Kalt. „Dies bedeutet, dass Immobilien, die neu in die Vermarktung kommen, zu Beginn exklusiv Interessenten mit Suchauftrag angeboten werden. In festgelegten zeitlichen Intervallen wird die Vermarktung schrittweise auf die Firmenwebsite, Freigaben an Kooperationspartner und öffentliche Kanäle ausgeweitet.“ Und – Stichwort Kooperationsgeschäft: „Zusammenarbeit wird mit Inkrafttreten des Bestellerprinzips an Bedeutung gewinnen. Mit mehr als 1.200 Firmenkunden in ganz Österreich und der Integration des B2B-Immomarktplatzes für die softwareübergreifende Zusammenarbeit bietet Justimmo das mit Abstand größte Kooperationsnetzwerk für Gemeinschaftsgeschäfte.“ Um Interessenten mit Suchagenten und -aufträgen noch besser servicieren zu können, werde es möglich sein, passende Immobilien, die von Kooperationspartnern freigegeben werden, vom System automatisch anbieten zu lassen.
Noch mehr Effizienz nötig
„Makler werden ihre Prozesse zukünftig noch effizienter umsetzen müssen. Die Prozessautomatisierung in Justimmo trägt diesen Anforderungen Rechnung“, so der Geschäftsführer. Services wie die Anbindung von ChatGPT für die kostenlose Erstellung von Textvorschlägen oder die Integration der Türöffnungssysteme von Nuki für Erst- oder Folgebesichtigungen würden Effizienzgewinne und Flexibilität schaffen. Um auch Abgebern, insbesondere Vermietern, einen Mehrwert bieten zu können, sei die Umsetzung eines digitalen Abgebernachweises geplant, sagt Kalt.
Bei TopReal befinden sich neue Features im Hinblick auf die Änderungen durch das Bestellerprinzip derzeit noch in Planung beziehungsweise Vorbereitung. „Wir stimmen unsere Entwicklung hier sehr eng mit unseren Kunden ab. Gespräche dazu laufen aktuell noch,“ berichtet Geschäftsführer Horst Demmelmayer. Prinzipiell lasse sich aber schon jetzt einiges mit TopReal abbilden: „Etwa eine individuell definierbare Kennzeichnung von Interessenten sowie Abgeber. Und auch das Thema Vorlagen – in Bezug auf E-Mails, Exposés beziehungsweise den standardisierten Schriftverkehr im Allgemeinen – ist in TopReal sehr flexibel. Muster und Textbausteine, die seitens ÖVI und WKO zur Verfügung gestellt werden, können so ganz einfach für die eigene Kanzlei übernommen werden.“
Darüber hinaus werde die bereits bewährte automatische Anfrage-Beantwortung, die sich in TopReal für ausgewählte Objekte aktivieren lasse, für viele Makler jetzt vermutlich besonders attraktiv, skizziert Demmelmayer einige der bereits bestehenden relevanten Funktionalitäten. Darüber hinaus betont er: „Für uns ist immer interessant, wie die Workflows in den Kanzleien in der Praxis tatsächlich aussehen werden. Welche unterschiedlichen Herangehensweisen gibt es? In TopReal setzen wir dies dann stets mit größtmöglicher Flexibilität um, um möglichst alle Varianten bedienen zu können.“